
Mit der EU-Richtlinie 2024/825 und der Umsetzung im deutschen UWG wird irreführende Umweltwerbung zum Compliance-Risiko. Wir helfen Ihnen, rechtssicher zu kommunizieren.

Verbraucher*innen sollen bald zuverlässig erkennen, welche Produkte wirklich umweltfreundlich sind.
Eine EU-weite Untersuchung der Europäischen Kommission ergab: 53 % der untersuchten Umweltaussagen waren vage, irreführend oder unbegründet. 40 % waren komplett unbelegt.
53 %
Vage oder irreführend
der untersuchten Umweltaussagen in EU-Studie 2020
Quelle: EU-Kommission, 2020
40 %
Komplett unbelegt
keine nachvollziehbaren Belege oder Nachweise
Quelle: EU-Kommission, 2020
230+
Umweltlabel in der EU
davon viele ohne Zertifizierung oder Standard
Quelle: Umweltbundesamt
Am 26. März 2024 trat die Richtlinie (EU) 2024/825 in Kraft. Sie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, bis 27. März 2026 nationales Recht anzupassen – mit Geltung ab 27. September 2026.
Verbot allgemeiner Umweltaussagen
Begriffe wie „umweltfreundlich", „grün", „öko" oder „klimaneutral" sind ohne anerkannten Nachweis verboten.
CO₂-Kompensations-Claims verboten
„Klimaneutral durch Kompensation" – Aussagen dieser Art sind nicht mehr zulässig.
Nur zertifizierte Nachhaltigkeitslabel
Eigene Siegel ohne unabhängige Prüfung dürfen nicht mehr verwendet werden.
Zukunftsversprechen brauchen einen Plan
Aussagen über künftige Umweltleistung brauchen einen detaillierten, überprüfbaren Umsetzungsplan.

Deutschland setzt die EU-Richtlinie durch eine Novelle des UWG um. Das Bundesministerium der Justiz hat den Referentenentwurf vorgelegt; das Umweltbundesamt begleitet den Prozess fachlich.
§ 5 UWG
Irreführende geschäftliche Handlungen – wird um spezifische Umweltaussagen ergänzt.
§ 5a UWG
Irreführung durch Unterlassen – Pflicht zur Offenlegung von Belegen.
Anhang UWG
Schwarze Liste: bestimmte Umweltaussagen werden per se als unlauter eingestuft.
§ 19 UWG
Bußgelder bis zu 4 % des Jahresumsatzes bei weitverbreiteten Verstößen.
Greenwashing ist kein Kavaliersdelikt mehr. Die Sanktionsmöglichkeiten sind deutlich verschärft.
Bußgelder
Bis zu 4 % des Jahresumsatzes bei weitreichenden Verstößen.
Abmahnungen
Mitbewerber & Verbraucherverbände können kostenpflichtig abmahnen.
Reputationsschaden
Medienberichterstattung und Vertrauensverlust bei Kunden.
Verbraucherklagen
Sammelklagen und Schadensersatzansprüche werden EU-weit erleichtert.
Vorbereitung ist Pflicht – nicht Kür. Diese Daten sollten Sie kennen.
26. März 2024
EU-Richtlinie 2024/825 in Kraft
Die „Empowering Consumers"-Richtlinie tritt in Kraft. Mitgliedstaaten haben 24 Monate zur Umsetzung.
27. März 2026
Umsetzungsfrist Deutschland
Spätester Termin zur Verabschiedung der UWG-Novelle und nationalen Umsetzung.
27. September 2026
Geltungsbeginn der Regeln
Ab diesem Tag gelten die neuen Regeln für Umweltaussagen verbindlich – inklusive Bußgeldrahmen.
Ihr DeadlineGeplant: 2027
Green Claims Directive
Ergänzende EU-Richtlinie mit Vorab-Prüfpflicht für explizite Umweltaussagen durch akkreditierte Stellen.

GreenCheck prüft Ihre Texte, Produktclaims und Verpackungen regelbasiert gegen die Vorgaben aus EU-Richtlinie 2024/825, UWG, Anhang UWG und den Leitlinien des Umweltbundesamts.
Regelbasiert
Kein KI-Raten – jede Bewertung ist nachvollziehbar.
Juristisch fundiert
Direkter Bezug auf UWG-Paragrafen & EU-Artikel.
Sofort einsetzbar
Text einfügen, Ergebnis in Sekunden erhalten.
Audit-fähig
PDF-Reports für interne Dokumentation & Rechtsabteilung.
Prüfen Sie Ihre bestehenden Claims, Produktbeschreibungen und Verpackungen – bevor es Behörden, Wettbewerber oder Verbraucherverbände tun.