Produkte mit Greenwashing-Claims im Supermarktregal
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WARUM GREENCHECK?

Stärkerer Schutz vor Greenwashing ist Gesetz.

Mit der EU-Richtlinie 2024/825 und der Umsetzung im deutschen UWG wird irreführende Umweltwerbung zum Compliance-Risiko. Wir helfen Ihnen, rechtssicher zu kommunizieren.

Das Problem

Greenwashing ist allgegenwärtig – und wird teuer.

Eine EU-weite Untersuchung der Europäischen Kommission ergab: 53 % der untersuchten Umweltaussagen waren vage, irreführend oder unbegründet. 40 % waren komplett unbelegt.

53 %

Vage oder irreführend

der untersuchten Umweltaussagen in EU-Studie 2020

Quelle: EU-Kommission, 2020

40 %

Komplett unbelegt

keine nachvollziehbaren Belege oder Nachweise

Quelle: EU-Kommission, 2020

230+

Umweltlabel in der EU

davon viele ohne Zertifizierung oder Standard

Quelle: Umweltbundesamt

EU-Richtlinie 2024/825

Die EU „Empowering Consumers"-Richtlinie

Am 26. März 2024 trat die Richtlinie (EU) 2024/825 in Kraft. Sie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, bis 27. März 2026 nationales Recht anzupassen – mit Geltung ab 27. September 2026.

Verbot allgemeiner Umweltaussagen

Begriffe wie „umweltfreundlich", „grün", „öko" oder „klimaneutral" sind ohne anerkannten Nachweis verboten.

CO₂-Kompensations-Claims verboten

„Klimaneutral durch Kompensation" – Aussagen dieser Art sind nicht mehr zulässig.

Nur zertifizierte Nachhaltigkeitslabel

Eigene Siegel ohne unabhängige Prüfung dürfen nicht mehr verwendet werden.

Zukunftsversprechen brauchen einen Plan

Aussagen über künftige Umweltleistung brauchen einen detaillierten, überprüfbaren Umsetzungsplan.

Richtlinie (EU) 2024/825 im Volltext
EU-Parlament Brüssel
Deutsches UWG

Umsetzung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Deutschland setzt die EU-Richtlinie durch eine Novelle des UWG um. Das Bundesministerium der Justiz hat den Referentenentwurf vorgelegt; das Umweltbundesamt begleitet den Prozess fachlich.

§ 5

§ 5 UWG

Irreführende geschäftliche Handlungen – wird um spezifische Umweltaussagen ergänzt.

§ 5a

§ 5a UWG

Irreführung durch Unterlassen – Pflicht zur Offenlegung von Belegen.

Anhang

Anhang UWG

Schwarze Liste: bestimmte Umweltaussagen werden per se als unlauter eingestuft.

§ 19

§ 19 UWG

Bußgelder bis zu 4 % des Jahresumsatzes bei weitverbreiteten Verstößen.

UWG im Volltext (recht.bund.de)
Was auf Unternehmen zukommt

Konkrete Risiken bei Verstößen

Greenwashing ist kein Kavaliersdelikt mehr. Die Sanktionsmöglichkeiten sind deutlich verschärft.

Bußgelder

Bis zu 4 % des Jahresumsatzes bei weitreichenden Verstößen.

Abmahnungen

Mitbewerber & Verbraucherverbände können kostenpflichtig abmahnen.

Reputationsschaden

Medienberichterstattung und Vertrauensverlust bei Kunden.

Verbraucherklagen

Sammelklagen und Schadensersatzansprüche werden EU-weit erleichtert.

Zeitplan

Wichtige Stichtage für Ihre Compliance

Vorbereitung ist Pflicht – nicht Kür. Diese Daten sollten Sie kennen.

26. März 2024

EU-Richtlinie 2024/825 in Kraft

Die „Empowering Consumers"-Richtlinie tritt in Kraft. Mitgliedstaaten haben 24 Monate zur Umsetzung.

27. März 2026

Umsetzungsfrist Deutschland

Spätester Termin zur Verabschiedung der UWG-Novelle und nationalen Umsetzung.

27. September 2026

Geltungsbeginn der Regeln

Ab diesem Tag gelten die neuen Regeln für Umweltaussagen verbindlich – inklusive Bußgeldrahmen.

Ihr Deadline

Geplant: 2027

Green Claims Directive

Ergänzende EU-Richtlinie mit Vorab-Prüfpflicht für explizite Umweltaussagen durch akkreditierte Stellen.

Rechtssichere Kommunikation – regelbasiert, juristisch fundiert, audit-fähig
Unsere Lösung

Rechtssicher kommunizieren – automatisiert und nachvollziehbar

GreenCheck prüft Ihre Texte, Produktclaims und Verpackungen regelbasiert gegen die Vorgaben aus EU-Richtlinie 2024/825, UWG, Anhang UWG und den Leitlinien des Umweltbundesamts.

Regelbasiert

Kein KI-Raten – jede Bewertung ist nachvollziehbar.

Juristisch fundiert

Direkter Bezug auf UWG-Paragrafen & EU-Artikel.

Sofort einsetzbar

Text einfügen, Ergebnis in Sekunden erhalten.

Audit-fähig

PDF-Reports für interne Dokumentation & Rechtsabteilung.

Bereit für 2026 – jetzt vorbereiten

Prüfen Sie Ihre bestehenden Claims, Produktbeschreibungen und Verpackungen – bevor es Behörden, Wettbewerber oder Verbraucherverbände tun.